Kategorie-Archiv: COMAC 7 Lösungen

COMAC 7 Anwendungen Vertragssoftware Vertragsbuchhaltung Vertragscontrolling Vertragsmanagement

HILFSMITTELVERTRÄGE nach Par 127 SGB V

Die Verwaltung der Hilfsmittelverträge ist inzwischen ein unverzichtbarer Aufgabenbereich der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Um die Erreichung der Unternehmensziele angesichts sich ändernder Rahmenbedingungen in einem dynamischen gesetzlichen und wettbewerblichen Umfeld langfristig zu sichern, ist es unverzichtbar, der Einsatz einer modernen Vertragsmanagementsoftware in die bestehenden Geschäftsprozesse zu integrieren.

Unsere Cloud-Lösung LEGANTA 360 und unsere on premise Lösung COMAC 7 HIMI unterstützen die gesetzlichen Krankenkassen, die Leistungserbringer und die Versicherten bei allen Geschäftsprozessen im  gesamten Vertragslebenslauf der Hilfsmittelverträge.

Mit LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi Vertragsmanagement-Software können Informationen für den gesamten Prozess von der Planung, Vorbereitung und Durchführung bis zur Anwendung und Verwaltung von Verträgen dokumentiert und archiviert werden sowie für Auswertungen zur Verfügung gestellt werden.

Die hiermit verbundenen Anforderungen über alle Phasen eines Vertrages beziehen sich dabei auf folgende Grundfunktionalitäten und sind in der Regel mit den nachstehenden Mengengerüsten verbunden:

  • Zentrale, strukturierte und transparente Archivierung von Dokumenten inklusive aller wesentlichen Fakten und Entscheidungsgrundlagen, d.h. mehrere tausend Dateien je Vertragsaktivität wie E-Mails, Word- und Exceldokumente, Wieder-vorlagen, Aufgaben, Kalendereinträge und Kontakte
  • Management von Vertragsdaten, d.h. mehrere hundert vereinbarte Unterschriftsverträge mit Leistungserbringern und Verbänden, die sowohl in mindestens einem Kriterium den 25 Vertragstypen (z.B. bestimmter Versorgungsbereich) sowie einer Vertragsnummer zugeordnet sind.
  • Management von Leistungserbringer- und Verbands-daten, d.h. mehrere tausend Leistungserbringer und Verbände sowie mehrere 10.000 Beitritte von Leistungserbringern und Verbänden zu den beste-henden Unterschriftsverträgen, die rechtlich gleich-wertig zu oben genannten Einzelverträgen sind.
  • Alle Dokumente können gespeichert, gelesen, bearbeitet und in allen Änderungen nachvollziehbar dokumentiert werden. Zudem werden Datenschutz-bestimmungen sowie Anforderungen an den Daten-import und Datenexport beachtet.

Die User der Vertragsmanagementsoftware können aus verschiedenen Standorten auf einem einheitlichen konsistenten Datenbestand arbeiten.

LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi können in jede Organisations- und IT-Struktur integriert werden und kann in ihrer Handhabung flexibel an die individuellen Anforderungen, Vorstellungen, Konzepte und Prozesse der GKV angepasst werden

Hilfsmittelverträge

LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi unterstützen alle Arten von Hilfs-mittelverträgen, wie z.B. Rahmenverträge, Einzel-Verträge oder Ergänzungsvereinbarungen, Vertragsanlagen und Schriftverkehr.

Life Cycle Management

LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi unterstützen den gesamten Lebenslauf der Hilfsmittelverträge, im Einzelnen:

  • Vertragsanbahnung z.B.
    • Ausschreibungen,
    • Angebote,
    • Verhandlungen,
    • Vorlagen und Genehmigungen
  • Vertragsabschluss und Veröffentlichungen
  • Vertragsbeitritte
  • Vertragsverwaltung und Abrechnungen
  • Vertragsstörungen, Verlängerungen, Kündigungen und die Vertragsbeendigung

Geschäftsprozesse

LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi unterstützen alle Geschäftsprozesse des Hilfsmittel-Vertragsmanagements, z.B.

  • Marktbeobachtung, Preisangebote, Preisspiegel und Vertragsdokumentation
  • Nachweis von fachlichen und rechtlichen Änderungen durch Rundschreiben, Richtlinien, Gesetzesänderungen,
  • Nachweis der dadurch betroffenen Vertragsklauseln, Abstimmung und Identifizierung von Anpassungs-bedarfen für Verträge und Vertragsklauseln
  • Planen und Priorisieren von Entscheidungen über jegliche Vertragsänderungen
  • Beratungsunterlagen/Vorstandsvorlagen
  • Bewertungen für den Vertrag nach § 127 (1) bzw. (2) SGB V sowie für Kündigungen / Verlängerungen
  • Vertragserstellung durch Composer und Bausteinverwaltung
  • Vertragsverhandlung (Durchführung und Nachweise),
  • Verwaltung und Bewertung von Angeboten
  • Vertragsabschluss mit Nachweis der Vorlagen und Stellungnahmen, Veröffentlichungen,
  • Beitrittsmanagement
  • Terminüberwachung, Fristenverwaltung
  • Dokumentenmanagementsystem
  • Datenpflege

Schnittstellen

LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi ermöglichen durch automatische Schnittstellen immer aktuelle Daten für die

  • Präqualifizierung aller Leistungserbringer
  • Hilfsmittelverzeichnisse
  • Versorgungsbereiche und zugeordnete Produkte
  • Abstimmung der HiMi-Verträge mit dem Rechnungswesen

Compliance

LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi verwalten alle Compliance bezogenen Vereinbarungen und die einzelnen Maßnahmen und Nachweise, die zur Einhaltung der Compliance durchgeführt werden, z.B. Unterrichtungen und Einverständniserklärungen.

Aufgrund der ganzheitlichen Erfassung aller Daten rund um die Hilfsmittelverträge kann COMAC 7 HiMi umfassende Plausibilitätschecks zur Einhaltung der Anforderungen des SBG V vornehmen.

Ganzheitliche Sicht       

LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi verwalten die Hilfsmittelverträge aus einer ganzheitlichen Sicht. Diese Sicht umfasst alle relevanten Informationen rund um die Hilfsmittelverträge und deren Beziehungen untereinander. Dadurch schaffen LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi eine einzigartige lückenlose Transparenz von der Vertragserstellung über die Abrechnungspositionen bis zur Präqualifizierung der Leistungserbringer.

Healthcare Informationssystem

Durch die ganzheitliche Betrachtung der Hilfsmittelverträge stellen LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi ein leistungsstarkes Informationssystem für betriebswirtschaftliche und Compliance-Anforderungen zur Verfügung. Es liefert umfassende und nach  zusammengehörenden Themen geordnete  Auskünfte bei allen Anfragen über Verträge, Leistungserbringer, Unterlagen, Dokumente und Geschäftsprozesse. Es  umfasst:

  • Schnelles Enterprise Information System
  • Diagramme
  • Navigationssystem
  • Smart Online Reporting und Drill Down
  • Business Intelligence Reporting Tool
  • Alarm-, Termin und Ereignisüberwachung
  • Workflow-Management

Bildschirme

LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi besitzen Oberflächen, die genau auf den Bedarf der Hilfsmittelverträge zugeschnitten ist. Hierzu gehören

  • Vertragsverwaltung mit
    • Vertragsstammdaten
    • Vertragsabrechnungs-/ -gebührenpositionen
    • Vertragsbeitritte von Leistungserbringern
    • Vertragseinbindung und Beitrittsart
  • Leistungserbringer-Verwaltung mit
    • Stammdaten
    • Adressen und Ansprechpartner
    • Eignungskriterien (Präqualifizierung und Zusatzqualifikationen)
  • Vertragsnachweise und Hilfsmittel

LEGANTA 360 und COMAC 7 Vertragsplattform

LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi nutzen die gesamte Vertragsmanagement-Plattform. Damit stehen alle Funktionen für die Verwaltung der Hilfsmittelverträge zur Verfügung, aber es können  auch alle Erweiterungen verwaltet werden, wie z.B. Heilmittelverträge, Direktverträge aber auch alle anderen Vertragsarten.

Zentrale Vertragsdatenbank

LEGANTA 360 und COMAC 7  integrieren in einer einheitlichen zentralen Vertragsdatenbank alle

  • Vertrags- und Geschäftsbeziehungen
  • Vertragspartner und Leistungserbringer
  • Dokumente (inkl. Vertragsunterlagen, Entwürfe, Mails, Schriftverkehr, Belege, Notizen),
  • vertraglichen Vereinbarungen und Leistungsumfänge,
  • finanzwirksamen Konsequenzen
  • verbundenen Aufgaben, Terminen, Fristen und Geschäftsprozesse.

Die Datenbank besitzt vollständige Historienführung und kann auf Wunsch alle Geschäftsprozesse und Vertragszugriffe dokumentieren.

Vollständige Perspektiven

LEGANTA 360 und COMAC 7 bietet auf seiner einheitlichen Datenbank alle notwendigen Perspektiven für Management, Archivierung, Automatisierung, Controlling und Buchhaltung:

  • Dashboard für Information und Navigation
  • Geschäftspartner / Leistungserbringer
  • Vertrag
  • Objekte und Hilfsmittel
  • Dokumentenmanagement
  • Digitale Akten und Notizen
  • Pinnwand
  • Enterprise Information System
  • Benutzerverwaltung (Rollen und Rechte)
  • Datenaustausch mit anderen Systemen
  • Hilfefunktion
  • Steuerungs-, Wartungs-, Schnittstellenmanagement
  • Aufgabenmanagement
  • Alarm- und Ereignisverwaltung
  • Prozess- und Informationsmanagement
  • Workflow
  • Gruppenverwaltung
  • Rule Box zur Vertragsautomatisierung
  • Tabellenverwaltung
  • Zentrales Rechnungsbuch
  • Die Erweiterung um ein leistungsstarkes Rechnungswesen zur Abrechnung der Hilfsmittelverträge ist möglich.

Datenübernahme / Migration

Alle Bestandsdaten (z.B. aus Datenbanken oder EXCEL-Verwaltung)  können nach LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi migriert werden. Hierzu stehen Standard-Schnittstellen zur Verfügung.

Flexibilität und Anpassung

LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi können ohne Programmierung durch Parameter und Customizing an die individuellen Anforderungen der GKV angepasst werden.

Technische Rahmenbedingungen

LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi können auf allen handelsüblichen IT-Systemen (Betriebssystem, Datenbank, Kommunikation) ablaufen.

LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi sind in JAVA / ECLIPSE erstellt und bieten damit eine zukunftssichere IT-Grundlage.

Nutzungsbedingungen

LEGANTA 360 und COMAC 7 HiMi können auf der Anlage des Kunden und im Rechenzentrum des Herstellers betrieben werden.

Die Nutzungsvereinbarung umfasst eine

  • 10 User-Lizenz oder eine
  • Unternehmenslizenz

Der Nutzungsumfang kann von

  • Hilfsmittelverträgen auf andere
  • GKV-Verträge (z.B. Heilmittel, Direktverträge) und auf die
  • allgemeine Vertragsverwaltung erweitert werden.

Die Nutzungsgebühr wird monatlich abgerechnet.

LEGANTA, LEGANTA 360, COMAC 7 und COMAC 7 HiMi basieren auf dem StandardBusinessCode geschützt durch United States Patent Application Publication  Pub. No.: US 2003/0149556 A1, Inventor Hugo Christian Rieß, SBC Systems GmbH.

LEGANTA 360 UND DIE EU-TAXONOMIE

DIE EU TAXONONIE-VERORDNUNG

In der EU-Verordnung (EU) 2020/852 „Taxonomie-Verordnung“  werden die Grundlagen für eine grüne und nachhaltige Ausrichtung der Wirtschaftstätigkeit gefördert.

WAS IST NACHHALTIGE WIRTSCHAFTSTÄTIGKEIT?

Die Verordnung enthält die Kriterien zur Bestimmung, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist (Taxonomie), um damit den Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition ermitteln zu können. Sie ist ein zentraler Rechtsakt, der durch Förderung privater Investitionen in grüne und nachhaltige Projekte einen Beitrag zum Europäischen Grünen Deal leisten soll.

WER IST DIE ZIELGRUPPE?

Mit der Verordnung werden Finanzmarktteilnehmer, z. B. Investmentfonds, die ein Finanzprodukt als ökologisch vermarkten wollen, verpflichtet, über den Anteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen im Sinne der Verordnung in ihrem Portfolio zu berichten.

„CSR“-Unternehmen, die zur nicht-finanziellen Berichterstattung unter der EU-Richtlinie 2014/95/EU (sog. CSR-Richtlinie) verpflichtet sind, müssen künftig in ihren nicht-finanziellen Erklärungen Angaben darüber aufnehmen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind.

Industrie- und Dienstleistungsunternehmen: Durch die Steuerung der Finanzströme sind aber neben den Emittenten alle Unternehmen mit Fremdkapitalfinanzierung zur Überprüfung ihrer Wirtschaftsaktivitäten im Sinne der EU-Taxonomie angehalten.

Risikobetrachtungen sind nicht Gegenstand der EU-Taxonomie

AB WANN IST DIE EU-TAXONOMIE ANZUWENDEN?

Die Taxonomie-Verordnung ist erstmals ab 01.01.2022 für das zurückliegende Wirtschaftsjahr anzuwenden. Die EU-Kommission wird bis zum 1. Juni 2021 einen delegierten Rechtsakt erlassen, der den Emittenten (siehe oben) Inhalt, Darstellung und Methode der Angaben im Sinne von Artikel 8 in nicht-finanziellen Berichten gemäß Richtlinie 2013/34/EU (Bilanz-Richtlinie) erläutert.

ZWECK UND ANWENDUNG DER EU-TAXONOMIE

WAS SIND DIE EU-UMWELTZIELE?

Die EU Taxonomie will in der aktuellen Ausbaustufe die Erreichung der sechs EU-Umweltziele fördern :

  1. Klimaschutz,
  2. Anpassung an den Klimawandel,
  3. Nachhaltige Verwendung und Schutz von Wasser und Meeresressourcen,
  4. Übergang in eine Kreislaufwirtschaft,
  5. Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung sowie
  6. Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen.

WAS SIND NACHHALTIGE AKTIVITÄTEN ?

Die EU-Taxonomie  will ökonomische  Aktivitäten  als nachhaltig kennzeichnen, wenn sie diesen Umweltzielen entsprechen.  Dazu müssen sie

  1. einen substanzieller Beitrag zur Erreichung eines der EU Umweltziele erbringen
  2. keine substanzielle Verletzung eines anderen EU Umweltziels hervorrufen (bestandener „Do Not Significantly Harm“ Test)
  3. Mindestanforderungen in den Bereichen Governance, Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte erfüllen und
  4. den durch die EU-Kommission vorgegebenen Technical Screening Criteria (TSC) genügen

WIE WIRD DIE NACHHALTIGKEIT VON AKTIVITÄTEN GEMESSEN?

Zur Prüfung konkreter ökonomischer Aktivitäten gegen diese abstrakten Vorgaben der EU-Taxonomie hat die EU Kommission konkrete TSC  (technical screening criteria) veröffentlicht.

  • Die TSC definieren für eine konkrete ökonomische Aktivität und ein konkretes Umweltziel u.a. quantitative und qualitative Metriken sowie entsprechende Schwellenwerte, ab denen eine Aktivität als ökologisch nachhaltig eingestuft wird.
  • Die TSC spielen somit eine zentrale Rolle und werden von einer sog. Plattform für Sustainable Finance entwickelt, welche aus Vertreten von EU-Behörden, Wirtschaft, Gesellschaft und Experten besteht und die EU-Kommission berät.

NACHHALTIGKEIT

WELCHE ARTEN NACHHALTIGER ÖKONOMISCHER AKTIVITÄTEN GIBT ES?

Die EU-Taxonomie unterscheidet zwischen drei Arten von ökonomischen Aktivitäten.

  • Die reinste oder klassischste Form einer EU-Taxonomie-konformen Aktivität fördert ein Umweltziel selbst und direkt, indem sie selbst „grün“ ist (z.B. emissionsfreie Energieerzeugung). Für eine effiziente und effektive Erreichung der Umweltziele wurde diese Aktivitätenart allein jedoch als nicht ausreichend eingestuft. Daher wurden zusätzlich Enabling- und Transition-Aktivitäten eingeführt.
  • Enabling-Aktivitäten unterstützen andere ökonomische Aktivitäten dabei, eines der Umweltziele zu erreichen (z.B. Datenservices zur Optimierung der Steuerung erneuerbarer Energiequellen und Netze). Hierbei gelten strenge Zusatzanforderungen.
  • Transition-Aktivitäten werden ausschließlich für das Umweltziel Klimaschutz anerkannt und können als ökologisch nachhaltig gelten, sofern sie durch Ausphasen von Treibhausgasemissionen den Übergang in eine CO2-neutrale Wirtschaft unterstützen. Auch hier gelten strenge Zusatzanforderungen.

WELCHE WESENTLICHEN PFLICHTEN ERGEBEN SICH AUS DER EU-TAXONOMIE?

Aus der EU-Taxonomie resultieren bereits zwei Bereiche von direkten Plichten:

  • Anforderungen an die Gesetzgebung und Regulatorik
    • Durch die EU-Taxonomie verpflichten sich die EU und ihre Mitgliedstaaten (und damit auch die jeweils nachgelagerten Regulatoren), die Kriterien der EU-Taxonomie in allen Vorgaben zu Finanzprodukten und Unternehmensanleihen zu berücksichtigen, sofern diese als ökologisch nachhaltig vermarktet werden.
    • Hieraus begründet sich insbesondere die Anforderung, dass Standards für ökologisch nachhaltige Finanzprodukte (z.B. EU Green Bonds, EU Eco-Labels, Nachhaltigkeitsfonds etc.) auf der Taxonomie basieren müssen. Dies gilt auch für bereits existierende Regelungen (Ausnahme sind sog. „certificate based tax incentive schemes“).
  • Anforderungen an die Transparenz und die Offenlegung durch Finanzmarktteilnehmer und die Berichte großer Unternehmen von öffentlichem Interesse.

LEGANTA 360 UNTERSTÜTZT ALLE WESENTLICHEN HANDLUNGSFELDER

Asset Manager und Vermögensverwalter  müssen die Offenlegungsanforderungen für nachhaltige Produkte oder Produkte  erfüllen . LEGANTA 360  unterstützt

  • die laufende Berechnung zu welchem Prozentsatz diese Produkte Taxonomie-konform sind und verwaltet  die benötigten Daten
  • den Aufbau der notwendigen Prozesse, Vorgaben, Kompetenzen und Ressourcen für eine EU-Taxonomie-Konformitätsprüfung
  • Partnerschaften mit Experten und  integriert eine laufende Datenbereitstellung durch die Emittenten
  • verwaltet Produktdokumentationen (inklusive Prospekte) und Berichte, deren Anreicherung um EU-Taxonomie-Informationen sowie
  • die Überprüfung der Produktstrategie und eine Anpassung des Produktportfolios.

Banken  können künftig EU-Taxonomie-konforme Kredit- und Refinanzierungsprodukte anbieten. Mit LEGANTA 360 können Sie

  • in die Kreditprozesse Schritte, Vorgaben, Kompetenzen und Ressourcen zur Prüfung der Taxonomie-Konformität aufnehmen
  • die dafür erforderliche Aufbau- und Ablauforganisation unterstützen.
  • die nicht-finanzielle Berichterstattung um die geforderten EU-Taxonomie-Informationen zu ergänzen.

Versicherer müssen darüber hinaus  ihre Versicherungsanlageprodukte an den neuen Taxonomie-Anforderungen ausrichten. LEGANTA 360 bietet das Material für eine kohärente Dokumentation in den Vertriebsunterlagen (z.B. in den Basisinformationsblättern).

Industrie- und Dienstleistungs-Unternehmen außerhalb des Finanzsektors werden von der  EU-Taxonomie insbesondere aufgrund der Informationsbedürfnisse der Kapitalgeber, Kunden und Lieferanten beeinflusst.  LEGANTA 360 ermöglicht

  • die Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung  und die  Anforderungen von Kreditgebern, Investoren und reputationsrelevanten Stakeholdern.
  • die Überprüfung, ob und inwieweit die eigenen ökonomischen Aktivitäten der EU Taxonomie und den TSC entsprechen.
  • das regelmäßige Screening  und den Aufbau der  Verantwortlichkeiten, Kompetenzen wie auch Systeme, Prozesse, Ressourcen und interne Kontrollen
  • die Aufnahme der Ergebnisse eines solchen EU-Taxonomie-Screenings in die nichtfinanzielle Berichterstattung
  • zusätzliche, über die nichtfinanzielle Berichterstattung hinausgehende, Informationsmaterialien für Investoren

LEGANTA 360 IST DIE INTEGRIERTE LÖSUNG FÜR DIE NEUE BERICHTSPFLICHT

LEGANTA 360 verwaltet alle Geschäfts-, Vertrags- und Leistungsbeziehungen

  • Klassifizierung aller Vertrags- und Geschäftsbeziehungen nach den Nachhaltigkeitskriterien der EU-Taxonomie
  • Verwendung der quantitativen Metriken und Schwellenwerte der TSC
  • Dynamische Gewichtung auf Basis der Nachhaltigkeit
  • Bewertung der Nachhaltigkeit nach Umsatz, CapEx und / oder OpEx
  • Berechnung der historischen, aktuellen und geplante Nachhaltigkeit
  • Laufende zeitnahe Dokumentation von Änderungen der Nachhaltigkeit
  • Berücksichtigung der Bindungsdauer von Vertrags- und Geschäftsbeziehungen
  • Konsolidierung der Nachhaltigkeit über beliebige Perioden, Teilmärkte, Branchen, Geschäftspartner, Einzelunternehmen, Teilkonzerne und Konzerne
  • Flexibel erweiterbar hinsichtlich der Ziele, Aktivitäten, Bewertungen und Gewichtungen zur Abbildung künftiger Vorgaben

LEGANTA 360 unterstützt die Geschäftsprozesse zur Umsetzung der Berichtspflichten

  • Automatische Informationsbereitstellung für die Nachhaltigkeitsberichte einschließlich „grüner Zertifizierungen“
  • Aufbauorganisation und Zugriffsverwaltung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Workflows zur Optimierung der Datenbeschaffung
  • Vollständige Dokumentation aller Bewertungsschritte
  • Integriertes Dokumentenmanagement, Integration mit dem ERP-System,
  • Vollständige on-line-Dokumentation der EU-Taxonomie

Smart Contracts und Blockchain: Konzepte und praktischer Einsatz

Dieser Bericht erläutert was „smart contracts“ sind, wie sie mit „blockchain“ zusammenhängen, welche Vorteile der Einsatz von „smart contracts“ hat und wie sie mit der Vertragssoftware COMAC 7 SMART CONTRACT im Sinne einer Checkliste konkret implementiert werden können.

1      Was ist ein „smart contract“?

1.1    Contract

Einem „smart contract“ liegt zuerst einmal ein „contract“ zugrunde, also ein schriftlicher oder mündlicher Vertrag mit mehr oder weniger zahlreichen vertraglichen Regelungen. Dieser Vertrag kann gut oder schlecht sein, was meint, er kann den zu regelnden Leistungsaustausch zwischen den Vertragspartnern mehr oder weniger vollständig und mehr oder weniger widerspruchsfrei abbilden.

1.2    Smart

Ein solcher „contract“ wird „smart“, wenn diese vertraglichen Regelungen durch einen Computer verwaltet, kommuniziert, ausgelöst, gesteuert, überwacht und dokumentiert werden. Je mehr dieser Regelungen und Aufgaben der Computer übernimmt, desto „smarter“ ist der „contract“.

Dabei sind vier wesentliche Prinzipien zu beachten:

  • Digitalisierung

Damit der Vertrag für einen Computer lesbar gemacht werden kann, müssen seine mit Worten beschriebenen Inhalte auf ein geeignetes Vertragsmodell übertragen werden. Dieses Vertragsmodell muss dann in der Lage sein, die gespeicherten Informationen in automatisierte Vertragsprozesse umzusetzen, welche dann vom Computer ausgeführt werden können.

Es reicht bei der Digitalisierung also nicht aus, aus einem geschriebenen Vertrag ein PDF zu erstellen. Und es reicht auch nicht aus, die bildhafte Darstellung im PDF durch OCR-Verfahren lesbar zu machen. Man muss auch den semantischen Inhalt des Vertrages, also seine Bedeutung verstehen und diese einzelnen Bedeutungen in ein Modell der vertrags- und Geschäftsbeziehungen übertragen.

Siehe auch: https://www.sbc-systems.eu/digitalisierung/

  • Stabilität

Das Modell der Vertrags- und Geschäftsbeziehungen muss so aufgebaut sein, dass nicht jeder Vertrag sein eigenes Modell benötigt. Denn dann müssten alle Vertragsprozesse gesondert programmiert werden und das Verfahren wäre sofort unwirtschaftlich, weil teuer, langsam und fehlerhaft.

Das Vertragsmodell muss stattdessen allgemeingültig sein, d.h. die Vertragsdaten, die Vertragsregeln und die Vertragsprozesse des Modells müssen unveränderlich für jede Vertragsart nutzbar und wiederverwendbar, d.h. stabil sein.

  • Mächtigkeit

Das Vertragsmodell ist umso besser, je größer sein Geltungsbereich ist.

Beispiel: Kryptowährungen

Im Falle der Kryptowährungen ist der Geltungsbereich extrem eingeschränkt. Das Vertragsmodell ist nur in der Lage Transaktionen abzubilden, mit dem die Verfügbarkeit über einen Vermögenswert (z.B. über den Bitcoin) vom einen Verfügungsberechtigten auf einen anderen übergeht. Das ist nichts anderes als eine einfache Bankkontenbuchung.

Ein Vertragsmodell sollte dagegen den Regelungsbereich aller Vertragsarten über den gesamten Life Cycle einer Vertrags- und Geschäftsbeziehung hinweg abbilden können. D.h. es muss die Anbahnung und die Verwaltung einer Vertragsbeziehung vollständig abbilden können.

    1. Die Vertragsanbahnung umfasst alle Vertragsprozesse von der Anfrage über das Angebot und die Vertragsverhandlungen bis zur Genehmigung und den Vertragsabschluss.
    2. Die Vertragsverwaltung umfasst den Vertragsvollzug hinsichtlich der eingegangenen Verpflichtungen und deren Erfüllungen, aber auch alle Vertragsstörungen, Vertragsänderungen, Vertragsverlängerungen, vorzeitiger einvernehmlicher oder streitiger Beendigung, das reguläre Vertragsende und die erforderlichen Vertragsabschlussmaßnahmen.

Kurz gesagt: Das Vertragsmodell muss mächtig sein.

  • Einfachheit

Zu guter Letzt muss das Vertragsmodell so aufgebaut sein, dass der Weg vom geschriebenen Vertrag zum modellierten Vertrag, also die Übersetzung aus der analogen Welt der Urkunde in die digitale Welt des Vertragsmodells für jeden sachkundigen Dritten zu bewältigen ist. Das bedeutet, dass ein einfaches Verfahren existieren muss, mit dem die analoge Welt in die digitale Welt überführt werden kann.

Mit der Vertragssoftware COMAC 7 SMART CONTRACT können diese 4 Prinzipien für jeden Vertrag umgesetzt werden.

1.3    Smart Contract

Wenn die vier Prinzipien für einen Smart Contract eingehalten werden, dann ist in der vollen Ausbaustufe ein Smart Contract ein Vertrag, dessen analoge Regelungen vollständig und widerspruchsfrei in ein stabiles, mächtiges und einfaches Modell der Vertragsdaten, der Vertrags- und Geschäftsbeziehungen und der Vertragsprozesse überführt worden sind.

Dieses Modell ermöglicht, dass

  • alle Vereinbarungen für den Computer lesbar gemacht werden können
  • alle prozessauslösenden Ereignisse verwaltet werden
  • alle damit verbundenen Prozesse rechtzeitig ausgelöst werden
  • alle zeitlichen und finanziellen Wirkungen automatisch ermittelt werden
  • alle von den Vertragsparteien übernommenen Verpflichtungen eingefordert werden,
  • die vollständige Erfüllung aller Verpflichtungen überwacht wird,
  • die damit verbundenen Vertragsprozesse automatisch ausgeführt werden
  • alle Transaktionen in einem Journal (general contract ledger) dokumentiert werden und
  • alle Transaktionen und die zugrundeliegenden Regeln jederzeit abrufbar und nachvollziehbar sind.

 

2      Was hat die „blockchain“ mit „smart contracts“ zu tun?

Im Grunde genommen nichts.

Denn „smart contracts“ sind ein fachliches Konzept der Informationsnutzung und „blockchain“ ist ein technisches Konzept der Informationsspeicherung.

Die Blockchain-Technik – verbunden mit dem „distributed ledger“ – ist ein technisches Verfahren, mit dem chronologische Abläufe und deren Ergebnisse fälschungssicher dokumentiert werden können.

Das heißt:

  • „blockchain“-Techniken können zur Dokumentation einer jeden Art von wechselnden Systemzuständen eingesetzt werden.
  • Die fälschungssichere Dokumentation von „smart contracts“, deren Vertragsprozessen und deren Folgen ist nur eine der vielen Einsatzmöglichkeiten der „blockchain“.
  • Die fälschungssichere Dokumentation von „smart contracts“ kann – außer durch blockchain und distributed ledger – auch von vielen anderen Verfahren übernommen werden.

Nachstehend werden die verwendeten technischen Konzepte kurz erläutert.

2.1    Was ist eine „blockchain“?

Wenn in einem System Datensätze in chronologischer Reihenfolge entstehen und gespeichert werden, dann wird die Reihenfolge der Einträge in der Regel durch eine laufende Nummer dokumentiert. Im Hauptbuch oder Buchungsjournal ist dies eine Kombination aus Journalnummer und Transaktionsnummer

Um die Datensätze gegen Veränderung zu sichern gibt es verschiedene Methoden. Die „blockchain“-Technik verwendet dazu im Prinzip drei Elemente:

  1. Hash:

Der Inhalt der Datensätze wird durch einen möglichst eindeutigen Wert verschlüsselt. Diese Aufgabe übernimmt eine sogenannte Hashfunktion. Daneben erfolgt eine „public-private“-Verschlüsselung, welche sicherstellt, dass nur berechtigte und dafür vorgesehene Teilnehmer auf die Informationen zugreifen können.

2. Chain:

Der Hash des vorhergehenden Datensatzes wird im nachfolgenden Datensatz gespeichert und geht als Bestandteil des nachfolgenden Datensatzes in dessen Hashwert ein. So entsteht eine praktisch fälschungssichere Verkettung der Datensätze.

3. Block:

Die Hashwertermittlung und die Verkettung kann auch über mehrere Datensätze (blocks) erfolgen.

 2.2    Central Ledger vs. Distrubuted Ledger

Die Transaktionen, welche den Zustand eines Systems verändert haben, können chronologisch, lückenlos und nachvollziehbar im sogenannten Hauptbuch (general ledger) gespeichert werden. Dieses Hauptbuch übernimmt eine zentrale Dokumentationsaufgabe.

Die Datensätze des Hauptbuchs können mittels „blockchain“-Techniken gegen Fälschungen gesichert werden.

Das Hauptbuch wird in der Regel an einer zentralen Stelle verwaltet (central ledger). Dort wird durch den Betreiber („trusted party“) für die Nutzer mittels vertraglicher und technischer Regelungen ein vertrauenswürdiger Zugriff auf die Daten sichergestellt.

Eine alternative, aber sehr aufwendige – und früher oder später unwirtschaftliche – Speichertechnik bietet das „distributed ledger“. Dort wird das zentrale Hauptbuch an vielen Stellen parallel gespeichert. Dadurch kann das Vertrauen in einen zentralen Verwalter entfallen und wird durch das Vertrauen in den „Schwarm“ ersetzt.

Da jeder Datensatz parallel in allen Hauptbüchern gespeichert wird, erfolgt auch die Abfrage eines Datensatzes parallel in allen Hauptbüchern. Ein Datensatz wird als richtig erkannt, wenn er von der Mehrheit der beteiligten Hauptbücher bestätigt wird.

Zu diesem Prinzip gibt es zahlreiche technische Implementierungen und Varianten, auf die hier aber nicht näher eingegangen werden muss.

2.3    Kryptowährungen

Wenn diese Techniken für Kryptowährungen eingesetzt werden, dann werden sie um weitere Konzepte ergänzt. Das bekannteste davon ist das sogenannte „mining“ zur Begrenzung der Kryptogeldmenge.

Eine detaillierte Darstellung der Blockchain und ihrer Verwendung bei der Definition und Verwaltung von Kryptowährungen mittels der Vertragssoftware COMAC 7 finden Sie unter „COMAC 7 COIN Softwarelösung für Wertgesicherte Kryptowährung (Big Picture)

3      Welche Vorteile bieten Smart Contracts?

Ein Smart Contract ermöglicht

  • Automatisierung der Vertragsprozesse
  • Einsparungen bei den Prozesskosten
  • Transparenz aller Vertragsabläufe
  • Transparenz aller Vertragswirkungen
  • Reduzierung der Vertragsrisiken

Die Eigenschaften und Vorteile von Smart Contracts können in wenigen Punkten zusammengefasst werden.

3.1    Vertragsregeln und Künstliche Intelligenz (KI)

In der Vertragsurkunde getroffenen Vereinbarungen und die dabei genannten auslösenden Ereignisse und Bedingungen können als computerlesbare Regeln formuliert und in einem Vertragsmodell (bestehend aus Vertragsdaten und Vertragsprozessen) hinterlegt werden. KI Roboter setzen dieses Modell in Aktionen um.

3.2    Konsolidierungsfähige Verträge

Das Vertragsmodell ist konsolidierungsfähig, d.h. es kann für alle Arten von Verträgen ohne Strukturänderungen verwendet werden. Das bedeutet

  • Alle Vertragsdaten können im Vertragsdatenmodell gespeichert werden
  • Alle in der Vertragsurkunde definierten Vertragsprozesse können mit Parametereinstellungen im Vertragsmodell aus wenigen Standardprozessen generiert werden.
  • Ebenso können alle zur Anbahnung der Vertragsbeziehungen erforderlichen Geschäftsprozesse abgebildet werden.

3.3    Flexibel kaskadierbare Struktur

Smart Contracts sind kaskadierbar, d.h.

  • alle für die Erfüllung notwendigen Bereitstellungen und Beschaffungsmaßnahmen können ebenfalls unter Verwendung von Smart Contracts vereinbart werden und
  • das gesamte Geschäftsmodell kann durch Smart Contracts abgebildet werden.

3.4    Externe Vertragspartner und externe Services

Es können beliebig viele Vertragspartner und externe Services in beliebigen Rollen am Vertrag teilnehmen.

3.5    Ermittlung aller Vertragswirkungen

Die im Vertrag vereinbarten zeitlichen und finanziellen Wirkungen, insbesondere auch alle wirtschaftlichen und juristischen Eigentumsübergänge können für alle Vertragspartner, Vertragsleistungen und Vertragsgegenstände ermittelt und transparent dargestellt werden.

3.6    Leistungsverpflichtungen und Leistungserfüllungen

Die von den Vertragsparteien übernommenen Verpflichtungen können auf ihre Erfüllung hin überwacht und angefordert, sowie bei Nichterfüllung eskaliert werden.

3.7    Ereignissteuerung

Beim Vorliegen auslösender Ereignisse werden die KI Roboter alarmiert und die definierten Ereignisfolgen automatisch ausgeführt und für alle Prozessbeteiligten transparent gemacht.

4      Wie können Smart Contracts implementiert werden?

Wir empfehlen eine hybride Implementierung von COMAC 7 Smart Contracts in die ETHEREUM Blockchain (oder in andere vergleichbare Verfahren)

Schritt 1: SMART CONTRACT (einmalig)

  1. Nutzung des generischen COMAC 7 Modells der Vertrags- und Geschäftsbeziehungen und der Geschäftsprozesse mit über 1.000 Vertragstemplates
  2. Realistische Abbildung des Smart Contracts schnell und sicher ohne Programmierung durch Steuerungs- und Regelungsparameter
  3. Definition der Transaktionen, die in der Blockchain verwaltet werden sollen
  4. Automatische Erstellung der Runtime-Version des Smart Contracts
  5. Verschlüsselung und Referenzierung der Runtime-Version mit allen Vertragsregelungen zur Nutzung in der Blockchain

Schritt 2:  TRANSAKTIONEN (laufend während der Vertragslaufzeit)

  1. Erfassen, verwalten, steuern und berechnen der konkreten Vertrags- und Geschäftsbeziehungen samt aller Transaktionen
  2. Übertragung der definierten Transaktionen samt Smart Contract Schlüssel in die ETHEREUM Blockchain
  3. Veröffentlichung der Transaktionen in ETHEREUM

 

Mit der Vertragssoftware COMAC 7 SMART CONTRACT mit ETHEREUM Schnittstelle können Sie jeden Vertrag in einen „smart contract“ umwandeln und mit all seinen Vorteilen nutzen.

Nähere Informationen finden Sie unter https://www.sbc-systems.eu


Ein wichtiger Hinweis:

Wir möchten nicht versäumen, auf ein ausgezeichnetes White Paper von Dr. Axel-Michael Wagner und Stefan Groß von der Kanzlei PSP in München hinzuweisen, welches Technologie, fachlichen Anspruch und rechtliche Implikationen von Smart Contracts beschreibt und  den Zusammenhang mit und den Unterschied zur Blockchain sehr gut darstellt.


 

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  • den richtigen Weg wählen, denn Sie haben mehrere Optionen
  • schnell handeln, denn die Zeit drängt
  • die neuen Chancen nutzen im Vertrieb und bei den Kosten

Was ist der beste Weg?

Sie haben drei Wege zur erfolgreichen Modernisierung Ihres Zahlungsverkehrs:

  1. Beratung, Projektmanagement und Schulung: Steuern Sie Ihre Teams.
  2. Modulare Software: Modernisieren Sie Ihre Software
  3. Service: Nutzen Sie Dienstleistungen ohne Investitionen.

Alle drei Wege führen zu einem erfolgreichen Echtbetrieb.

SEPA Quick Check

Machen Sie mit uns den SEPA QUICK CHECK und finden Sie Ihren Weg in 3 Tagen.

Lesen Sie mehr über unsere SEPA Beratung und über unsere Umsetzung der Bundesbank Informationen in Ihre Business-Systeme …

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Die SEPA-Uhr tickt …

Noch 31 Monate:   Dann bekommen Sie kein Geld mehr

Wussten Sie …

  • dass Sie mit Ihrem heutigen Zahlungsverkehr ab 1. Februar 2014 keine Lastschriften mehr einziehen können?
  • dass sich die Prozesse rund um den Lastschrift-Einzug drastisch ändern?
  • dass Sie nur noch dann Geld einziehen können wenn …
  • Sie künftig für alle Lastschriften von Ihren Kunden Papier-Mandate nach genauen Vorschriften anfordern und verwalten?
  • Sie für jede Zahlungsart unterschiedliche Papiermandate verwenden?
  • Sie die Daten der Mandate in Datenbanken speichern und bei jeder Änderung historisieren?
  • Sie Ihren Kunden den Lastschriftbetrag mit einem Brief, Fax oder Mail mindestens 5 Tage vor Fälligkeit angekündigt und nachweislich zugestellt haben?
  • Sie die Lastschriften mit 5 Tagen Vorlauf vor Fälligkeit bei der Bank Ihres Kunden vorgelegt haben?
  • Sie wissen, dass es bei manchen Zahlungen ein Tag Vorlauf genügt?
  • Sie bei der Bundesbank eine ID-Nummer beantragt haben?
  • Sie neben dem Zahlungsbetrag auch Ihre ID-Nummer, die Mandatsdaten, die Vertragsdaten und die Fälligkeiten immer mit übertragen?
  • dass Sie bei Fristversäumnissen den ganzen Einzugsprozess wieder von vorne starten müssen, weil die Bundesbank Ihre verspäteten Lastschriften zurückweist?
  • dass Sie selbstverschuldete Einzugsverzögerungen im Mahnwesen neutralisieren müssen?
  • dass die technischen Verfahren für den Datenaustausch völlig anders sind?
  • dass sie alle künftigen Zahlungsansprüche in einem Vertragsmanagement mit Leistungscontrolling verwalten müssen, damit Sie keine Fristen versäumen?
  • dass die frühzeitigen Vorlagen neue Abstimmungen im Rechnungswesen erfordern?
  • dass Überweisungen bereits am 01.02.2013 umgestellt sein müssen?
  • dass dies gesetzliche Vorgaben sind, die in ganz Europa gelten?

Die Lösung:

Machen Sie mit SBC SYSTEMS den neutralen  SEPA QUICK CHECK

und findsen Sie in 3 Tagen die richtigen Schritte für Ihr Unternehmen.

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DUE DILIGENCE SOFTWARE

Aufgabenstellung

Wir verstehen unter Due Diligence (DD) die sorgfältige Analyse, Prüfung und Bewertung eines Objektes im Rahmen einer beabsichtigten geschäftlichen Transaktion, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen.

Es handelt sich um die Beschaffung und Aufarbeitung von Informationen im Sinne einer Kauf- oder Übernahmeprüfung. Ziel der Aktivitäten ist dabei das Aufdecken verborgener Chancen und Risiken beim Zielunternehmen, zur Verbesserung der Qualität der Entscheidung und zur Erhöhung der Genauigkeit der Wertermittlung aufgrund des verbesserten Informationsstandes.

COMAC 6 DD Software und die Funktionen der DD

COMAC DD unterstützt das DD-Team bei allen Funktionen einer DD:

Information

Bei der Informationsfunktion geht es um die Ermittlung von entscheidungsrelevanten Informationen und die Verringerung der zwischen Erwerber und Veräußerer bestehenden Informationsasymmetrie.

Analyse

Im Rahmen der Analysefunktion werden die zur Verfügung gestellten Informationen im Hinblick auf die unterschiedlichen Analyseziele untersucht.

Bewertung

Im Rahmen der Bewertungsfunktion werden die bewertungsrelevanten Informationen ermittelt. Es findet jedoch keine Bewertung der Informationen statt, da dieses Gegenstand der Unternehmensbewertung ist.

Exkulpation

Entscheidungsträger, die über den Erwerb von Unternehmen entscheiden, sind ihrerseits zur Rechenschaft gegenüber ihren Stakeholdern verpflichtet. Die DD dokumentiert ein entsprechendes sorgfältiges Handeln.

Wie wird die COMAC 6 DD Software eingesetzt?

Lesen Sie hier die über wichtigen Funktionen der COMAC 6 Due Diligence Software und über unser Vorgehen bei einem Due Diligence-Projekt  in einer übersichtlichen Darstellung:

sbcs-due-diligence-mit-comac-dd-10-kurzinformation

Noch Fragen? Wir beantworten Sie gerne. Unser Kontaktformular finden Sie auf www.sbc-systems.de

Die ISO 19770 ist die Richtschnur für ein erfolgreiches Lizenzmanagement

Richtschnur für das Lizenzmanagement und Lizenzcontrolling wird immer mehr die Norm ISO 19770 (Berichte 1, 2 und 3). Da sie eine Vielzahl von in der Praxis bewährten Anforderungen zusammenstellt und ihre Einhaltung eine Audit-Sicherheit garantiert, wird sie als Referenz für die organisatorischen, vertraglichen und softwaretechnischen Anforderungen verwendet.

Was sollte man bei der Einführung eines Audit-sicheren Lizenzmanagements beachten?

  1. Da die ISO 19770 zu Recht die Bedeutung der organisatorischen Grundlagen und der Aufbau- und Ablauforganisation für ein erfolgreiches Lizenzmanagement betont, müssen ihre Anforderungen für das Unternehmen geklärt werden.
  2. Daraufhin sollten die Software-Anforderungen nach strategischen Basis-Anforderungen und nach operativen Detail-Anforderungen getrennt analysiert werden.
  3. Anschließend sollten die Software-Anforderungen der ISO 19770 und der Leistungsumfang der ins Auge gefassten Softwarelösung gegenübergestellt werden.

Wir haben das für COMAC 6 durchgeführt. Dabei ergeben sich drei grundlegende Aussagen:

· SOLL

Die Anforderungen der ISO 19770 an die vertragliche Sicht des Lizenzmanagements (= Soll) werden von COMAC 6 vollständig erfüllt. Da das abschließende ISO-Dokument 19770-3 erst im Jahr 2012 erwartet wird – derzeit existieren nur Zwischenberichte – , besteht hier sogar ein fachlicher Vorsprung von mindestens zwei Jahren.

· IST

Die Anforderungen der ISO 19770 an die Ist-Situation – also an die tatsächliche Lieferung, Verteilung bzw. Installation und Nutzung – der Software Assets müssen durch technische Tools bereitgestellt werden. Hier unterstützt COMAC 6 durch Schnittstellen mit Informationen von der vertraglichen Seite her.

· SOLL – IST

In COMAC 6 werden die Ist-Informationen über Schnittstellen integriert und in Soll-Ist-Analysen entsprechend den ISO 19770-Anforderungen an die Compliance umgesetzt. Diese und die Maßnahmen zur Optimierung und zur Automatisierung von Geschäftsprozessen stellen den Schwerpunkt anwenderspezifischer Projekte dar.

· IST

Die Anforderungen der ISO 19770 an die Ist-Situation – also an die tatsächliche Lieferung, Verteilung bzw. Installation und Nutzung – der Software Assets müssen durch technische Tools bereitgestellt werden. Hier unterstützt COMAC 6 durch Schnittstellen mit Informationen von der vertraglichen Seite her.

· SOLL – IST

In COMAC 6 werden die Ist-Informationen über Schnittstellen integriert und in Soll-Ist-Analysen entsprechend den ISO 19770-Anforderungen an die Compliance umgesetzt. Diese und die Maßnahmen zur Optimierung und zur Automatisierung von Geschäftsprozessen stellen den Schwerpunkt anwenderspezifischer Projekte dar.