LEGANTA 360 UND DIE EU-TAXONOMIE

DIE EU TAXONONIE-VERORDNUNG

In der EU-Verordnung (EU) 2020/852 „Taxonomie-Verordnung“  werden die Grundlagen für eine grüne und nachhaltige Ausrichtung der Wirtschaftstätigkeit gefördert.

WAS IST NACHHALTIGE WIRTSCHAFTSTÄTIGKEIT?

Die Verordnung enthält die Kriterien zur Bestimmung, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist (Taxonomie), um damit den Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition ermitteln zu können. Sie ist ein zentraler Rechtsakt, der durch Förderung privater Investitionen in grüne und nachhaltige Projekte einen Beitrag zum Europäischen Grünen Deal leisten soll.

WER IST DIE ZIELGRUPPE?

Mit der Verordnung werden Finanzmarktteilnehmer, z. B. Investmentfonds, die ein Finanzprodukt als ökologisch vermarkten wollen, verpflichtet, über den Anteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen im Sinne der Verordnung in ihrem Portfolio zu berichten.

„CSR“-Unternehmen, die zur nicht-finanziellen Berichterstattung unter der EU-Richtlinie 2014/95/EU (sog. CSR-Richtlinie) verpflichtet sind, müssen künftig in ihren nicht-finanziellen Erklärungen Angaben darüber aufnehmen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind.

Industrie- und Dienstleistungsunternehmen: Durch die Steuerung der Finanzströme sind aber neben den Emittenten alle Unternehmen mit Fremdkapitalfinanzierung zur Überprüfung ihrer Wirtschaftsaktivitäten im Sinne der EU-Taxonomie angehalten.

Risikobetrachtungen sind nicht Gegenstand der EU-Taxonomie

AB WANN IST DIE EU-TAXONOMIE ANZUWENDEN?

Die Taxonomie-Verordnung ist erstmals ab 01.01.2022 für das zurückliegende Wirtschaftsjahr anzuwenden. Die EU-Kommission wird bis zum 1. Juni 2021 einen delegierten Rechtsakt erlassen, der den Emittenten (siehe oben) Inhalt, Darstellung und Methode der Angaben im Sinne von Artikel 8 in nicht-finanziellen Berichten gemäß Richtlinie 2013/34/EU (Bilanz-Richtlinie) erläutert.

ZWECK UND ANWENDUNG DER EU-TAXONOMIE

WAS SIND DIE EU-UMWELTZIELE?

Die EU Taxonomie will in der aktuellen Ausbaustufe die Erreichung der sechs EU-Umweltziele fördern :

  1. Klimaschutz,
  2. Anpassung an den Klimawandel,
  3. Nachhaltige Verwendung und Schutz von Wasser und Meeresressourcen,
  4. Übergang in eine Kreislaufwirtschaft,
  5. Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung sowie
  6. Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen.

WAS SIND NACHHALTIGE AKTIVITÄTEN ?

Die EU-Taxonomie  will ökonomische  Aktivitäten  als nachhaltig kennzeichnen, wenn sie diesen Umweltzielen entsprechen.  Dazu müssen sie

  1. einen substanzieller Beitrag zur Erreichung eines der EU Umweltziele erbringen
  2. keine substanzielle Verletzung eines anderen EU Umweltziels hervorrufen (bestandener „Do Not Significantly Harm“ Test)
  3. Mindestanforderungen in den Bereichen Governance, Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte erfüllen und
  4. den durch die EU-Kommission vorgegebenen Technical Screening Criteria (TSC) genügen

WIE WIRD DIE NACHHALTIGKEIT VON AKTIVITÄTEN GEMESSEN?

Zur Prüfung konkreter ökonomischer Aktivitäten gegen diese abstrakten Vorgaben der EU-Taxonomie hat die EU Kommission konkrete TSC  (technical screening criteria) veröffentlicht.

  • Die TSC definieren für eine konkrete ökonomische Aktivität und ein konkretes Umweltziel u.a. quantitative und qualitative Metriken sowie entsprechende Schwellenwerte, ab denen eine Aktivität als ökologisch nachhaltig eingestuft wird.
  • Die TSC spielen somit eine zentrale Rolle und werden von einer sog. Plattform für Sustainable Finance entwickelt, welche aus Vertreten von EU-Behörden, Wirtschaft, Gesellschaft und Experten besteht und die EU-Kommission berät.

NACHHALTIGKEIT

WELCHE ARTEN NACHHALTIGER ÖKONOMISCHER AKTIVITÄTEN GIBT ES?

Die EU-Taxonomie unterscheidet zwischen drei Arten von ökonomischen Aktivitäten.

  • Die reinste oder klassischste Form einer EU-Taxonomie-konformen Aktivität fördert ein Umweltziel selbst und direkt, indem sie selbst „grün“ ist (z.B. emissionsfreie Energieerzeugung). Für eine effiziente und effektive Erreichung der Umweltziele wurde diese Aktivitätenart allein jedoch als nicht ausreichend eingestuft. Daher wurden zusätzlich Enabling- und Transition-Aktivitäten eingeführt.
  • Enabling-Aktivitäten unterstützen andere ökonomische Aktivitäten dabei, eines der Umweltziele zu erreichen (z.B. Datenservices zur Optimierung der Steuerung erneuerbarer Energiequellen und Netze). Hierbei gelten strenge Zusatzanforderungen.
  • Transition-Aktivitäten werden ausschließlich für das Umweltziel Klimaschutz anerkannt und können als ökologisch nachhaltig gelten, sofern sie durch Ausphasen von Treibhausgasemissionen den Übergang in eine CO2-neutrale Wirtschaft unterstützen. Auch hier gelten strenge Zusatzanforderungen.

WELCHE WESENTLICHEN PFLICHTEN ERGEBEN SICH AUS DER EU-TAXONOMIE?

Aus der EU-Taxonomie resultieren bereits zwei Bereiche von direkten Plichten:

  • Anforderungen an die Gesetzgebung und Regulatorik
    • Durch die EU-Taxonomie verpflichten sich die EU und ihre Mitgliedstaaten (und damit auch die jeweils nachgelagerten Regulatoren), die Kriterien der EU-Taxonomie in allen Vorgaben zu Finanzprodukten und Unternehmensanleihen zu berücksichtigen, sofern diese als ökologisch nachhaltig vermarktet werden.
    • Hieraus begründet sich insbesondere die Anforderung, dass Standards für ökologisch nachhaltige Finanzprodukte (z.B. EU Green Bonds, EU Eco-Labels, Nachhaltigkeitsfonds etc.) auf der Taxonomie basieren müssen. Dies gilt auch für bereits existierende Regelungen (Ausnahme sind sog. „certificate based tax incentive schemes“).
  • Anforderungen an die Transparenz und die Offenlegung durch Finanzmarktteilnehmer und die Berichte großer Unternehmen von öffentlichem Interesse.

LEGANTA 360 UNTERSTÜTZT ALLE WESENTLICHEN HANDLUNGSFELDER

Asset Manager und Vermögensverwalter  müssen die Offenlegungsanforderungen für nachhaltige Produkte oder Produkte  erfüllen . LEGANTA 360  unterstützt

  • die laufende Berechnung zu welchem Prozentsatz diese Produkte Taxonomie-konform sind und verwaltet  die benötigten Daten
  • den Aufbau der notwendigen Prozesse, Vorgaben, Kompetenzen und Ressourcen für eine EU-Taxonomie-Konformitätsprüfung
  • Partnerschaften mit Experten und  integriert eine laufende Datenbereitstellung durch die Emittenten
  • verwaltet Produktdokumentationen (inklusive Prospekte) und Berichte, deren Anreicherung um EU-Taxonomie-Informationen sowie
  • die Überprüfung der Produktstrategie und eine Anpassung des Produktportfolios.

Banken  können künftig EU-Taxonomie-konforme Kredit- und Refinanzierungsprodukte anbieten. Mit LEGANTA 360 können Sie

  • in die Kreditprozesse Schritte, Vorgaben, Kompetenzen und Ressourcen zur Prüfung der Taxonomie-Konformität aufnehmen
  • die dafür erforderliche Aufbau- und Ablauforganisation unterstützen.
  • die nicht-finanzielle Berichterstattung um die geforderten EU-Taxonomie-Informationen zu ergänzen.

Versicherer müssen darüber hinaus  ihre Versicherungsanlageprodukte an den neuen Taxonomie-Anforderungen ausrichten. LEGANTA 360 bietet das Material für eine kohärente Dokumentation in den Vertriebsunterlagen (z.B. in den Basisinformationsblättern).

Industrie- und Dienstleistungs-Unternehmen außerhalb des Finanzsektors werden von der  EU-Taxonomie insbesondere aufgrund der Informationsbedürfnisse der Kapitalgeber, Kunden und Lieferanten beeinflusst.  LEGANTA 360 ermöglicht

  • die Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung  und die  Anforderungen von Kreditgebern, Investoren und reputationsrelevanten Stakeholdern.
  • die Überprüfung, ob und inwieweit die eigenen ökonomischen Aktivitäten der EU Taxonomie und den TSC entsprechen.
  • das regelmäßige Screening  und den Aufbau der  Verantwortlichkeiten, Kompetenzen wie auch Systeme, Prozesse, Ressourcen und interne Kontrollen
  • die Aufnahme der Ergebnisse eines solchen EU-Taxonomie-Screenings in die nichtfinanzielle Berichterstattung
  • zusätzliche, über die nichtfinanzielle Berichterstattung hinausgehende, Informationsmaterialien für Investoren

LEGANTA 360 IST DIE INTEGRIERTE LÖSUNG FÜR DIE NEUE BERICHTSPFLICHT

LEGANTA 360 verwaltet alle Geschäfts-, Vertrags- und Leistungsbeziehungen

  • Klassifizierung aller Vertrags- und Geschäftsbeziehungen nach den Nachhaltigkeitskriterien der EU-Taxonomie
  • Verwendung der quantitativen Metriken und Schwellenwerte der TSC
  • Dynamische Gewichtung auf Basis der Nachhaltigkeit
  • Bewertung der Nachhaltigkeit nach Umsatz, CapEx und / oder OpEx
  • Berechnung der historischen, aktuellen und geplante Nachhaltigkeit
  • Laufende zeitnahe Dokumentation von Änderungen der Nachhaltigkeit
  • Berücksichtigung der Bindungsdauer von Vertrags- und Geschäftsbeziehungen
  • Konsolidierung der Nachhaltigkeit über beliebige Perioden, Teilmärkte, Branchen, Geschäftspartner, Einzelunternehmen, Teilkonzerne und Konzerne
  • Flexibel erweiterbar hinsichtlich der Ziele, Aktivitäten, Bewertungen und Gewichtungen zur Abbildung künftiger Vorgaben

LEGANTA 360 unterstützt die Geschäftsprozesse zur Umsetzung der Berichtspflichten

  • Automatische Informationsbereitstellung für die Nachhaltigkeitsberichte einschließlich „grüner Zertifizierungen“
  • Aufbauorganisation und Zugriffsverwaltung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Workflows zur Optimierung der Datenbeschaffung
  • Vollständige Dokumentation aller Bewertungsschritte
  • Integriertes Dokumentenmanagement, Integration mit dem ERP-System,
  • Vollständige on-line-Dokumentation der EU-Taxonomie