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CHECKLISTE: Software für Vertragsmanagement und Vertragscontrolling

CHECKLISTEN der SBC Systems GmbH für Vertragsmanagement und Vertragscontrolling

Die SBC Systems GmbH ist Spezialist für Vertragsmanagement, Vertragsbuchhaltung, Vertragsarchivierung, Vertragsautomatisierung und Vertragscontrolling..

Diese aktualisierte CHECKLISTE stellt für eine Vertragsart diejenigen Punkte zusammen, die in unserer Vertragspraxis häufig zu Unklarheiten und manchmal auch zu unliebsamen Überraschungen führen.

Mit dem Einsatz unserer COMAC 7 Vertragssoftware sind Sie auf der sicheren Seite, denn Sie können alle zeitlichen und finanziellen Wirkungen eines Vertrages regelbasiert berechnen lassen. Nach dem Vertragsabschluss werden alle Daten automatisch ins Vertragsmanagement und Vertragscontrolling übernommen. COMAC 7 hat zahlreiche Standardschnittstellen zu Ihrem Rechnungswesen.

CHECKLISTE FÜR DIE BESCHAFFUNG EINER SOFTWARE FÜR VERTRAGSMANAGEMENT UND VERTRAGSCONTROLLING

In der folgenden Checkliste sind wichtige grundsätzliche Anforderungen zusammengestellt. Die Detailanforderungen sollten in einem Anforderungskatalog oder Pflichtenheft ergänzt werden.

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Der neue SEPA Zahlungsverkehr ab 2013 / 2014

Suchen Sie eine Checkliste über alles was sich ändert?

Suchen Sie auch eine Checkliste für die Lösungen dazu?

Hier finden Sie die Antwort:

Einfach anklicken:

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Wir arbeiten in Deutschland, Schweiz und Österreich und bieten Ihnen eine schnelle und sichere Lösung zum Festpreis:

Innerhalb von drei Monaten als Software-Erweiterung mit der SEPA-BOX und sofort als SEPA-SERVICE.

SBC Systems GmbH bietet aus einer Hand:

  • CONSULTING
  • COACHING
  • IT-PROJECTS
  • SOFTWARE
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Sie erreichen uns unter

SBC Systems GmbH, Taunusstraße 6, D-60329 Frankfurt am Main

Tel. +49 699 77 69 659 oder office@sbc-systems.de oder www.sbc-systems.de

Finanzfabrik am See, Seestraße 244, CH-8713  Uerikon (Zürich)

Tel. +41 788 297 024

SEPA: Der neue europäische Zahlungsverkehr

1. Was bedeutet SEPA für Sie?

SEPA ist eine revolutionäre Änderung im Zahlungsverkehr

· SEPA ist der gemeinsame EURO-Zahlungsraum.

· Der SEPA-Zahlungsverkehr gilt spätestens ab Februar 2014 in praktisch allen europäischen Ländern und ersetzt den bisherigen Zahlungsverkehr.

· Typische SEPA-Kennzeichen sind:

o Verwendung von IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl

o Europaweite Vereinheitlichung und Wegfall der Unterscheidung in Inlands- und Auslandszahlungsverkehr

o Neue technische Formate zur Datenübertragung: XML ersetzt DTA

o Umfassender Verbraucherschutz zum Beispiel durch SEPA-Mandatsverwaltung

· SEPA vereinfacht den Zahlungsverkehr in Europa, aber in den Geschäftsprozessen und EDV-Systemen der Beteiligten müssen zahlreiche Umstellungen erfolgen.

Wen betrifft SEPA?

Ihr Unternehmen ist von der SEPA-Umstellung betroffen, wenn

· Ihr Zahlungsverkehr mit Kontonummern und Bankleitzahlen zu tun hat oder

· Sie EURO-Überweisungen erstellen oder

· Sie EURO-Lastschriften erstellen oder

· Sie mit EURO-Lastschriften belastet werden, d.h.

o Sie haben Einzugsermächtigungen erteilt oder

o Sie haben Abbuchungsaufträge erteilt

SEPA ist eine gesetzliche Anforderung mit Fristsetzung

SEPA ist in einer neuen EU-Direktive festgelegt, die derzeit im Abstimmungsprozess ist. Mit einer Verabschiedung ist fest zu rechnen. Das bedeutet:

· Es werden zwingend alle nationalen Verfahren im Zahlungsverkehr abgeschaltet. Das gilt auch für die Lastschriften im DTA-verfahren.

· Termine

o 01.02.2013 Umstellung für Überweisungen auf SEPA-Überweisungen

o 01.02.2014 Umstellung für Lastschriften auf SEPA-Lastschriften

Die Termine können sich bei Verzögerungen im Abstimmverfahren um 2-3 Monate nach hinten schieben.

· Risiken, wenn die SEPA-Einführung nicht vorgenommen wird:

o Sanktionen

o Verlust der Zahlungsverkehrs-Fähigkeit

Warum ist ein SEPA-Projekt erforderlich?

Bei SEPA bleibt „kein Stein auf dem anderen“.

Wussten Sie,

· dass sich die Prozesse für Lastschrift-Zahlungsempfänger drastisch ändern?

· dass sich die Prozesse für Lastschrift-Zahlungspflichtige drastisch ändern?

· dass künftig für alle SEPA-Lastschriften Papier-Mandate verwaltet werden müssen?

· dass es unterschiedliche Papiermandate je nach Zahlung gibt?

· dass die Daten der SEPA-Mandate in Datenbanken gespeichert und bei jeder Änderung historisiert werden müssen?

· dass die SEPA-Lastschriften mit einem Avis für jede Lastschrift vorangekündigt werden müssen?

· dass die SEPA-Lastschriften zu unterschiedlichen Zeitpunkten der Bank des Zahlungspflichtigen vorgelegt werden müssen?

· dass in den SEPA-Prozessen wesentlich mehr Daten verwaltet werden müssen als bisher?

· dass die technischen Verfahren für den Datenaustausch völlig anders sind?

· dass die SEPA-Umstellungen das Vertragsmanagement, das Leistungscontrolling, das Dokumentenmanagement, den Zahlungsverkehr und die Buchhaltungssysteme betreffen?

Aber wussten Sie auch,

dass Sie mit die Vorteile von SEPA nutzen und die Nachteile vermeiden können?

Mit COMAC SEPA können Sie alle genannten Aufgaben lösen und Ihre Geschäftsprozesse umfassend automatisieren.


2. SEPA Lastschrift-Management

Sowohl für die Zahlungsempfänger als auch für die Zahlungspflichtigen ergeben sich im Massenzahlungsverkehr völlig neue Geschäftsprozesse. Dies gilt insbesondere für den SEPA-Lastschriftverkehr.

Geschäftsprozesse und Datenflüsse (Überblick)

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3. SEPA Quick Check

Wir erstellen für Sie ein individuelles Konzept für Ihren Bedarf.

Unser SEPA Quick Check umfasst

  • Analyse Ihres SEPA-Bedarfs
  • Bestandsaufnahme Ihrer aktuellen Zahlungsprozesse
  • Ihre Anforderungen an das SEPA-System
  • Umsetzungsalternativen
  • Empfehlung für ein optimiertes Vorgehen

Unser SEPA Quick Check bietet zum Festpreis alle notwendigen Informationen für Ihr Unternehmen.

Die ISO 19770 ist die Richtschnur für ein erfolgreiches Lizenzmanagement

Richtschnur für das Lizenzmanagement und Lizenzcontrolling wird immer mehr die Norm ISO 19770 (Berichte 1, 2 und 3). Da sie eine Vielzahl von in der Praxis bewährten Anforderungen zusammenstellt und ihre Einhaltung eine Audit-Sicherheit garantiert, wird sie als Referenz für die organisatorischen, vertraglichen und softwaretechnischen Anforderungen verwendet.

Was sollte man bei der Einführung eines Audit-sicheren Lizenzmanagements beachten?

  1. Da die ISO 19770 zu Recht die Bedeutung der organisatorischen Grundlagen und der Aufbau- und Ablauforganisation für ein erfolgreiches Lizenzmanagement betont, müssen ihre Anforderungen für das Unternehmen geklärt werden.
  2. Daraufhin sollten die Software-Anforderungen nach strategischen Basis-Anforderungen und nach operativen Detail-Anforderungen getrennt analysiert werden.
  3. Anschließend sollten die Software-Anforderungen der ISO 19770 und der Leistungsumfang der ins Auge gefassten Softwarelösung gegenübergestellt werden.

Wir haben das für COMAC 6 durchgeführt. Dabei ergeben sich drei grundlegende Aussagen:

· SOLL

Die Anforderungen der ISO 19770 an die vertragliche Sicht des Lizenzmanagements (= Soll) werden von COMAC 6 vollständig erfüllt. Da das abschließende ISO-Dokument 19770-3 erst im Jahr 2012 erwartet wird – derzeit existieren nur Zwischenberichte – , besteht hier sogar ein fachlicher Vorsprung von mindestens zwei Jahren.

· IST

Die Anforderungen der ISO 19770 an die Ist-Situation – also an die tatsächliche Lieferung, Verteilung bzw. Installation und Nutzung – der Software Assets müssen durch technische Tools bereitgestellt werden. Hier unterstützt COMAC 6 durch Schnittstellen mit Informationen von der vertraglichen Seite her.

· SOLL – IST

In COMAC 6 werden die Ist-Informationen über Schnittstellen integriert und in Soll-Ist-Analysen entsprechend den ISO 19770-Anforderungen an die Compliance umgesetzt. Diese und die Maßnahmen zur Optimierung und zur Automatisierung von Geschäftsprozessen stellen den Schwerpunkt anwenderspezifischer Projekte dar.

· IST

Die Anforderungen der ISO 19770 an die Ist-Situation – also an die tatsächliche Lieferung, Verteilung bzw. Installation und Nutzung – der Software Assets müssen durch technische Tools bereitgestellt werden. Hier unterstützt COMAC 6 durch Schnittstellen mit Informationen von der vertraglichen Seite her.

· SOLL – IST

In COMAC 6 werden die Ist-Informationen über Schnittstellen integriert und in Soll-Ist-Analysen entsprechend den ISO 19770-Anforderungen an die Compliance umgesetzt. Diese und die Maßnahmen zur Optimierung und zur Automatisierung von Geschäftsprozessen stellen den Schwerpunkt anwenderspezifischer Projekte dar.

Welche Bedeutung haben Verträge im Lizenzmanagement und Lizenzcontrolling? Folgerungen aus der ISO 19770

Die Verwaltung von Lizenzrechten, Patenten und anderen immateriellen Wirtschaftsgütern ist eine wichtige Aufgabe des Managements. Ein bedeutender Teilbereich ist das Management und Controlling der Software Assets oder kurz SAM oder auch Lizenzmanagement und Lizenzcontrolling.

Häufig fasst man hierunter die technische Verwaltung der Softwareprodukte, also zum Beispiel das Zählen der Installationen auf Rechenanlagen, das Deployment, das Configuration Management und anderes. Diese Aspekte treten aber gegenüber den vertraglichen Aspekten immer mehr in den Hintergrund.

Noch nie konnte aus der Tatsache einer Installation eines ausführbaren Programmes auf die Art und den Umfang der rechtlich zulässigen Nutzung geschlossen werden. Hinzu kommen langfristige Entwicklungstrends des Hostings, des „Cloud Computing“ oder von „Software as a Service“, die zeigen, dass es mit dem bloßen Zählen der Zugangssoftware nicht getan ist. Die entscheidenden Regelungen finden „hinter“ der Zugangssoftware statt.

Inzwischen stehen deshalb die vertraglichen, betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Aspekte im Mittelpunkt des Lizenzmanagements und des Lizenzcontrollings.

Ihre Umsetzung stellt hohe Anforderungen an die notwendige Management-Software. Geeignete Systeme sind hier selten.
Die technischen Aspekte sind dazu eine notwendige Ergänzung. Hierfür sind – auch herstellerbezogen – zahlreiche Tools verfügbar.

Für das Lizenzmanagement und das Lizenzcontrolling muss deshalb geklärt werden

  • welche Anforderungen auf Basis der ISO – Norm 19770 an ein Audit-sicheres Lizenzmanagement und Lizenzcontrolling gestellt werden,
  • wie diese Anforderungen rasch in den Unternehmen und Körperschaften umgesetzt werden können und
  • welche Anforderungen sich hieraus für die Softwareunterstützung ergeben.

Ein Beispiel für eine geeignete Softwareumsetzung dieser Anforderungen ist COMAC 6.

COMAC 6 ist eine Softwarelösung für das Integrierte Vertragsmanagement und Vertragscontrolling. Dabei verweist der Begriff „integriert“ darauf, dass die Bearbeitung von Verträgen innerhalb von COMAC 6 mit den Aufgaben anderer Systeme, insbesondere mit SAP, durch geeignete Schnittstellen abgestimmt ist.

CHECKLISTE STROMVERTRAG

CHECKLISTEN der SBC Systems GmbH für Vertragsmanagement und Vertragscontrolling

Die SBC Systems GmbH ist Spezialist für Vertragsanbahnung, Vertragsmanagement und Vertragscontrolling.

Diese CHECKLISTE stellt für eine Vertragsart diejenigen Punkte zusammen, die in unserer Vertragspraxis häufig zu Unklarheiten und manchmal auch zu unliebsamen Überraschungen führen.

Mit dem Einsatz unserer COMAC Vertragssoftware sind Sie auf der sicheren Seite, denn Sie können alle zeitlichen und finanziellen Wirkungen eines Vertrages regelbasiert berechnen lassen. Nach dem Vertragsabschluss werden alle Daten automatisch ins Vertragsmanagement und Vertragscontrolling übernommen. COMAC hat zahlreiche Standard- schnittstellen zu Ihrem Rechnungswesen.

CHECKLISTE STROMVERTRAG

Mit der folgenden Checkliste sind Sie in der Lage Ihre bisherige Vertragssituation und die Anforderungen an einen neuen Stromliefervertrag zu analysieren.

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Korruptionsprävention – Die Checkliste von Transparency International

Struktur und Detaillierung der Fragen in dieser Checkliste stellen einen Vorschlag dar, der nicht in jedem Fall und für jedes Unternehmen und jede Organisation zutreffend sein muss. Die Checkliste kann und sollte daher in jeder Hinsicht verändert, erweitert und maßgeschneidert auf die unternehmensspezifische Situation angepasst werden, insbesondere für klein- und mittelständigen Unternehmen. Die Unternehmensleitung bestimmt, wer dieses Audit federführend durchführt und wer in den Kreis der Interviewpartner einbezogen wird.

Es ist darauf zu achten, dass die durchführenden Personen hinreichende Kenntnisse und Erfahrung haben über:

  1. die spezifischen Markt-, Liefer- und Organisationsstrukturen des Unternehmens
  2. die gültigen internen Unternehmensrichtlinien die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zu Untreue, Vorteilsnahme/Gewährung, Bestechung oder unlauteren Wettbewerb (z.B. StGB, IntBestG, UWG)
  3. weitergehende geltende Compliance-Normen (KontraG, SOX, HGB, AktG, AO-EstG, EU- und OECD-Richtlinien).
  4. Methoden/Systeme des „Management Controls“

Eine Information und gegebenenfalls aktive Einbeziehung des Betriebsrates ist empfehlenswert.

Die Antworten zu den Fragen in der Checkliste werden mit Noten von 1 bis 6 differenziert bewertet. Mit ihnen soll der Reifegrad der Umsetzung der in den Fragen implizit enthaltenen Maßnahmen gewürdigt werden.

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Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention

Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 30. Juli 2004

Diese Richtlinie enthält einen Anhang, aus dem zu entnehmen ist, welche Aufzeichnungen im Zusammenhang mit Beschaffungen zu erstellen sind.

Muster: Aufzeichnungen über Beschaffungen

  1. Auftragsdatum
  2. Auftragsgegenstand
  3. Geschätzter Preis
  4. Vereinbarter Preis (Auftragswert z.Zt. des Zuschlags)
  5. Höhe der tatsächlichen Zahlungen nach Abnahme der Leistung
  6. Auftragnehmer/in
  7. Namen der bei diesem Auftrag für den Auftragnehmer handelnden Personen
  8. Art des Vergabeverfahrens ?? Öffentliche Ausschreibung ?? Beschränkte Ausschreibung ?? Freihändige Vergabe ?? Offenes ?? Nichtoffenes ?? Verhandlungsverfahren
  9. Wer ist Bedarfsträger/in / Nutznießer/in der Lieferung bzw. Leistung und wann wurde das Verfahren durchgeführt?
  10. 10.a) Wer hat zu welchem Zeitpunkt die Leistungsbeschreibung erstellt?10.b) Wurden dafür Planungs- oder Ausschreibungshilfen in Anspruch genommen? ?? Nein?? Ja Von wem?
  11. Waren in der Leistungsbeschreibung (für das Gesamtprodukt oder für einzelne Komponenten) bestimmte Firmenerzeugnisse vorgeschrieben? ?? Nein?? Ja Welche? Gründe?
  12. Wer hat zu welchem Zeitpunkt die Angebote ausgewertet?
  13. Wer hat zu welchem Zeitpunkt den Zuschlag erteilt?
  14. Wer hat ggf. und zu welchem Zeitpunkt die produktionsbegleitende Aufsicht wahrgenommen?
  15. Wer hat zu welchem Zeitpunkt die Leistung abgenommen?
  16. Wurde die Leistung mängelfrei abgenommen (wann)? ?? Ja?? Nein Umfang der Nachbesserungen
  17. Wann wurde geliefert?
  18. Wann wurde gezahlt?
  19. Welche Bediensteten haben wann im Zusammenhang mit der Beschaffung Reisen unternommen?
  20. 20.a) Wurden im Zusammenhang mit diesem Auftrag an denselben Auftragnehmer vorhergehende Aufträge (Zeitpunkt?) erteilt??? Ja Welche? Gründe?   20.b) Wurden im Zusammenhang mit dem Auftrag an denselben Auftragnehmer später (Zeitpunkt?) weitere Aufträge (z. B. Nachtragsaufträge) erteilt? ?? Nein?? Ja Welche? Gründe? Wann?

COMAC  UCC erfüllt alle Anforderungen an die Aufzeichnungspflichten.

Implementierung der Compliance-IT

Software wird nicht mehr auf der grünen Wiese implementiert. Deshalb ist die Software-Modernisierung das zweckmäßige Verfahren zur Implementierung der Compliance-Software. COMAC UCC macht dadurch Ihre bestehende Software noch stärker.

Da nur das vernetzte ganzheitliche Konzept eine sichere Korruptionsprävention ermöglicht, müssen in der Regel zahlreiche kaufmännische Systeme in die Compliance-Modernisierung einbezogen werden. Dennoch kann dies sukzessive erfolgen, denn bereits mit der ersten Systemintegration treten Vorteile auf. COMAC UCC hilft Ihnen auch in der weiteren Integrationsplanung, denn es zeigt Ihnen, wo der Kontrollkreislauf noch Lücken hat. Es müssen nicht unbedingt alle Bestandssysteme integriert werden, damit Sie eine lückenlose Kontrolle haben.

Das UCC-Integrationstool klassifiziert die Bestandsdaten (qualitative und quantitative Geschäftsdaten und Geschäftsprozesse) mit dem UCC. Hierzu steht ein Schnittstellengenerator zur Verfügung.
Im Anschluss können die bestehenden Geschäftsprozesse „compliance-fest“ gemacht werden. Dies erfolgt durch den Start der Bestandsprozesse über COMAC oder durch die Bereitstellung des UCC-Codes für die Bestandsprozesse.

Die Geschäftsprozesse werden durch regelbasierte 4– oder Mehr-Augen-Verfahren über den gesamten Vertragslebenslauf abgesichert. Zusätzlich können vertragsbezogene Regeln erfasst und eine leistungsbezogene Finanz- und Terminplanung durchgeführt werden.

Auf dieser Datenbasis werden die automatischen Risikoanalysen mit unternehmensspezifischen Compliance-Regeln eingestellt. Sie verwenden  den mit dem UCC abgesicherten Unternehmenskreislauf für die Analyse der Vertragsabschlüsse, der Vertragsänderungen und der Leistungsabrechnungen. In den ermittelten kritischen Bereichen können alle relevanten Daten und Dokumente abgerufen werden.

Als Zusatznutzen wird das Management durch einen eigenen Informationspfad zu den operativen Systemen emanzipiert.

UNIVERSAL COMPLIANCE CODE (UCC)

Wie können Sie Ihre Geschäftsdaten und Geschäftsprozesse so kennzeichnen, dass Ihnen verdächtige Transaktionen auffallen? UCC ist die Lösung.

Derzeit bearbeiten Sie Ihre Geschäftsdaten mit verschiedenen Geschäftsprozessen auf unterschiedlichen Bestandssystemen. Eine vernetzte Aufdeckung von Verfehlungen ist so praktisch nicht möglich. Grundlegend anders ist dies, wenn sie ihre Geschäftsprozesse und Geschäftsdaten mit dem Universal Compliance Code kennzeichnen. Damit können Sie quantitative und qualitative Daten so vernetzen, dass Sie Unregelmäßigkeiten mit automatischen Verfahren aufspüren können. Mit COMAC können Sie Ihre Bestandssysteme zum Einsatz des UCC modernisieren. Bewährte Geschäftsprozesse bleiben erhalten, Sie können individuell optimieren und Sie gewinnen Sicherheit hinzu.

Der Universal Compliance Code (UCC) basiert auf dem „StandardBusinessCode“ (SBC). Er kann unternehmensspezifisch entsprechend der Compliance-Zielsetzungen eingestellt werden.
Durch seine Architektur verbindet er alle Geschäftsdaten und Geschäftsprozesse, die im Unternehmenskreislauf relevant sind. Dies sind z.B.

  • Vertrags– und Leistungsbeziehungen
  • Geschäftspartner
  • Leistungsgegenstände (Objekte, Produkte, Personen, Verträge)
  • Transaktionen, Kostenträger und Kostenstellen und die hierfür ursächlichen
  • Geschäftsprozesse.

Hinzu kommen Plan-, Soll– und Ist-Daten und eine vollständige Betrachtung des gesamten Vertragslebenslaufs.
Durch den UCC können die Unternehmensdaten vernetzt und auf unzulässige „Lecks“ und Abweichungen untersucht werden. Dies geschieht mit regelbasierten, d.h. automatisierbaren Verfahren.

Der UCC liefert Auffälligkeiten im gesamten Kreislauf und ist immun gegen Verschleierungen am „point of corruption“.