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Leasingverträge bilanzieren nach IFRS 16

IFRS 16 Leasingverträge (Leasingnehmer)

 

Mit der COMAC 7 Vertragssoftware sind Sie schon heute für die neuen Aufgaben nach IFRS 16 gerüstet.  Buchen Sie hier Ihre unverbindliche Präsentation.

COMAC 7

  • unterstützt die Inventarisierung und Erfassung aller Verträge
  • dokumentiert alle Urkunden, Belege, Schriftverkehr und Informationen
  • automatisiert und archiviert alle Vertragsprozesse
  • berechnet bereits bei Vertragsabschluss alle Komponenten der  Gegenleistungen (Transaktionskosten)
  • bewertet die Leistungsverpflichtungen auf Einzelverkaufspreisbasis und
  • ermittelt die jeweiligen Umsatzerlöse nach der Art, der Höhe, dem zeitlichen Anfall und
  • bewertet die Unsicherheit von Umsatzerlösen und resultierenden Zahlungsströmen gemäß IFRS 15.1.

Grundlage hierfür ist die einzigartige Vertragsarchitektur von COMAC 7 mit

  • Vertrags- und Leistungsklassifizierung
  • Nachweis aller Leistungsverpflichtungen,
  • Nachweis aller Gegenleistungen (Vergütungen und Transaktionspreise)
  • leistungsbezogene Rechenregeln,
  • Zeitreihenberechnungen für Preise, Mengen und Werte über den gesamten Vertragslebenszyklus
  • Nachweis aller leistungsbezogenen Erlöse
  • in jeweils automatisierten Vertragsprozessen.

 

Anforderungen

Kernanforderung des IFRS 16 ist es, beim Leasingnehmer generell alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz zu erfassen. Die bisher unter IAS 17 erforderliche Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasing-Verträgen entfällt damit künftig für den Leasingnehmer.

 

Vorgehensweise

  1. Für alle Leasingverhältnisse erfasst der Leasingnehmer in seiner Bilanz eine Leasingverbindlichkeit für die Verpflichtung, künftig Leasingzahlungen vorzunehmen.
  2. Gleichzeitig aktiviert der Leasingnehmer ein Nutzungsrecht am zugrunde liegenden Vermögenswert, welches grundsätzlich dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten entspricht.

Während der Laufzeit des Leasingvertrags wird die Leasingverbindlichkeit ähnlich den Regelungen nach IAS 17 für Finanzierungs-Leasingverhältnisse finanzmathematisch fortgeschrieben, während das Nutzungsrecht planmäßig amortisiert wird, was grundsätzlich zu höheren Aufwendungen zu Beginn der Laufzeit eines Leasingvertrags führt.

 

Leasinggeber

Beim Leasinggeber sind die Regelungen des neuen Standards dagegen ähnlich den bisherigen Vorschriften des IAS 17. Insofern können die bisherigen geschäftsprozesse weitgehend erhaltem bleiben.

 

Klassifizierung

Für die Klassifizierung nach IFRS 16 werden die Kriterien des IAS 17 übernommen.

 

Weitere Regelungen

IFRS 16 enthält darüber hinaus eine Reihe von weiteren Neuregelungen zur

  • Definition eines Leasingverhältnisses,
  • zum Ausweis und zu den Anhangangaben sowie
  • zu Sale-and-LeasebackTransaktionen.

Auswirkungen beim Leasingnehmer

Aus den wesentlichen Änderungen, die IFRS 16 vorsieht, ist zu erwarten, dass sich die Bilanzsumme zum Erstanwendungszeitpunkt aufgrund des Anstiegs der Leasingverbindlichkeiten sowie einem ähnlich hohen Anstieg des Anlagevermögens aufgrund der zu aktivierenden Nutzungsrechte erhöht.

In der Gewinn- und Verlustrechnung werden künftig Abschreibungen und der Zinsaufwand anstatt Leasingaufwand erfasst.